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   BSG, 26.04.1967 - 9 RV 634/65   

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https://dejure.org/1967,2429
BSG, 26.04.1967 - 9 RV 634/65 (https://dejure.org/1967,2429)
BSG, Entscheidung vom 26.04.1967 - 9 RV 634/65 (https://dejure.org/1967,2429)
BSG, Entscheidung vom 26. April 1967 - 9 RV 634/65 (https://dejure.org/1967,2429)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antrag des Versorgungsberechtigten - Anhörung eines Arztes - Entscheidung über Anhörungsantrag - Verfahrensmangel

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 1534
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 30.04.1975 - 12 RJ 200/74

    Abkommen über Soziale Sicherheit - Spanien - Beitragserstattungsanspruch -

    Auszug aus BSG, 26.04.1967 - 9 RV 634/65
    opfervcrsorgung" 1958 6/58 Nro 827)° In BSG 39 284 war aber der Sachverhalt anders: Dort war dem Antrag nach 5 109 SGG vom LSG stattgegeben und das Gutachten auch von dem benennten Sachverständigen mit unterzeichnet werdenc Der Kläger hatte mit der Revision lediglich geltend gemacht9 er sei von diesem Sachverständigen selbst nicht untersucht worden° Inder Entscheidung ist darauf hingewiesen werden? dem Kläger sei durch die Übersendung des Gutachtens bekannt gewesen" 5.
  • LSG Bayern, 05.06.2019 - L 17 U 340/18

    Nichtbescheidung eines Antrags nach § 109 Abs. 1 Satz 1 SGG

    Über diesen Antrag hat das SG weder durch gesonderten Beschluss noch in den Gründen seines Urteils vom 01.08.2018 entschieden (zu diesem Erfordernis siehe u.a. BSG v. 26.04.1967 - 9 RV 634/65, NJW 1967, 1534; v. 31.01.1973 - 9 RV 362/72, juris Rn. 10; v. 26.08.1998 - B 9 VS 7/98 B, juris Rn. 3).

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Antrag nach § 109 SGG in der mündlichen Verhandlung nochmals ausdrücklich zu Protokoll gestellt wird (vgl. u.a. BSG v. 26.04.1967 - 9 RV 634/65, NJW 1967, 1534; v. 31.01.1973 - 9 RV 362/72, juris Rn. 10; Hessisches Landessozialgericht v. 04.05.2011 - L 6 AL 86/10, juris Rn.27).

    Der beschriebene Verfahrensmangel ist auch wesentlich, weil die Entscheidung des SG auf ihm beruhen kann (zur Wesentlichkeit des Mangels siehe Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 159 Rn. 3a; zur Nichtentscheidung über einen Antrag nach § 109 SGG als wesentlichem Verfahrensmangel siehe u.a. BSG v. 26.04.1967 - 9 RV 634/65, NJW 1967, 1534).

  • LSG Hamburg, 05.12.2017 - L 3 VE 1/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Anhörung eines bestimmtes Arztes ohne

    Verwiesen wird dabei auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 26. April 1967, 9 RV 634/65, SozR Nr. 35 zu § 109 SGG, die darlegt, dass ein Antrag nach § 109 SGG nicht deswegen unentschieden bleiben darf, weil der Antragsteller nicht seine Bereitschaft zur Übernahme des Kostenvorschusses erklärt.

    Das Gericht müsse sich dann schlüssig werden, ob dem in dieser Form gestellten Antrag stattzugeben oder ob er nach Abs. 1 Satz 2 des § 109 SGG abzulehnen sei (vgl. im Einzelnen BSG vom 26. April 1967, 9 RV 634/65, SozR Nr. 35 zu § 109 SGG).

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